Weltweit gibt es derzeit einige wenige Flüsse, die einen einzigartigen Status haben. Es sind Flüsse mit Rechten, man könnte auch sagen es sind Personen, juristische Personen. Vor dem Gesetz werden sie wie Menschen behandelt. Werden sie „verschmutzt“ kommt das juristisch gesehen einer „Körperverletzung“ gleich. Ein revolutionärer Ansatz, der Hoffnung macht. Von Claudia Schwarzmaier.

Der Vilcabamba in Ecuador war 2011 der erste Fluss weltweit, der zu seinem Recht kam. Möglich wurde dies, weil in Ecuador 2008 Mutter Erde in der Verfassung als juristische Person anerkannt wurde. Der Natur wurde damit das Recht auf Respekt vor ihren Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und Entwicklungsprozessen zugesprochen. Zwei Anwohner klagten damals im Namen des Flusses, der durch ein Straßenprojekt „beschädigt“ wurde, der Fluss siegte, das Projekt wurde gestoppt.

Drei Länder die gleiche Idee
Die Maoris in Neuseeland kämpften mehr als 140 Jahre um die Anerkennung „ihres“ Whanganui Rivers als Lebewesen. 2017 war es dann soweit, Neuseeland erklärte den Whanganui zu einer Person – wenn auch nur zu einer juristischen. Bemerkenswert die Aussage von Chris Finlayson, dem Verhandlungsführer der neuseeländischen Regierung, der erklärte: „Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird….. Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“ Für die Ureinwohner ist der besondere Umgang mit einem Fluss nichts Besonderes. Für die Maoris ist der Fluss kein Ding, das man besitzen und managen kann, sondern ein Lebewesen. Dies verdeutlicht auch das Maori Sprichwort: „Ich bin der Fluss, der Fluss ist ich“. Da der Whanganui sich vor Gericht natürlich nicht selbst vertreten kann, hat er zwei Vertreter an die Seite gestellt bekommen: einen von der neuseeländischen Regierung und einen vom Maori-Stamm der Whanganui Iwi.
In Kolumbien erreichte die Nichtregierungsorganisation Tierra Digna ebenfalls einen bedeutenden Sieg für den Río Atrato. Das kolumbianische Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Río Atrato als eigenständiges Rechtssubjekt zu verstehen sei. Besonders interessant, das Gericht spricht von sogenannten biokulturellen Rechten, was nichts anderes bedeutet, als dass Mensch und Natur als Einheit betrachtet werden müssen. Sowohl die Biodiversität als auch die kulturelle Vielfalt müsse geschützt werden, da das eine das andere bedinge. Dies entspricht exakt der Weltanschauung der indigenen Bevölkerung. Beim Río Atrato gibt es nun sehr viel zu tun, denn sein Wasser ist mit den hochgiftigen Chemikalien Quecksilber und Zyanid aus dem meist illegalen Goldabbau verseucht. Die Idee, der Natur eigene Rechte zuzugestehen ist nicht neu. Christopher D. Stone, Professor emeritus an der University of Southern California und Experte für Eigentumsrecht und internationales Umweltrecht, veröffentlichte bereits 1972 ein Buch mit dem Titel: „Should Trees Have Standing?“. 2014 erschien eine deutsche Neuauflage: „Haben Bäume Rechte? – Ein Plädoyer für die Eigenrechte der Natur“. In seinem Essay geht der Jurist der Frage nach, wie Gesellschafts- und Rechtssysteme beschaffen sein müssen, in denen die Eigenrechte der Natur zur Geltung kommen können. Seither diskutieren Wissenschaftler, Zivilgesellschaft und Politik weltweit, wie wir unsere Beziehung zur Natur so gestalten können, dass wir „im Frieden“ mit der Natur leben und wirtschaften können. Dies will auch die „Rechte der Natur“ – Bewegung erreichen, die sowohl national als auch international aktiv ist (siehe Randspalte). Für den Gründer der deutschen Initiative „Rechte der Natur/Biokratie“, dem Unternehmer Dr. Georg Winter, ist die Anerkennung der Eigen-Rechte der Natur der beste Weg, den Menschen vor sich selbst zu schützen. Dieser Ansatz passt auch gut zum neuesten Bericht des Club of Rome mit dem doppeldeutigen Titel „Wir sind dran“, denn darin fordern die Autoren nicht weniger als eine „neue Aufklärung“.

Was wäre wenn
Im Rahmen eines Wasser-Symposiums der Schweisfurth-Stiftung hat der Journalist und Autor Claus Biegert diese Ansätze weitergedacht. Was wäre, wenn man auch in Deutschland versuchen würde, für einen Fluss diesen Rechtstatus zu erreichen? Warum sollte in Deutschland nicht möglich sein, was so unterschiedliche Länder wie Ecuador, Neuseeland und Kolumbien schon erreicht haben? Natürlich kann man argumentieren, der Schutz der Umwelt ist als Staatsziel sogar im Grundgesetz verankert: Gemäß Art. 20a soll der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere auch in Verantwortung für die künftigen Generationen schützen. Doch der Ansatz, einen Fluss als Subjekt zu sehen, der sich über seine Vertreter direkt gegen Verbauung und Zerstörung wehren kann, könnte ein Umdenken in Gang setzen, von dem tatsächlich die nachfolgenden Generationen profitieren.

Netzwerk – Rechte der Natur
Es gibt ein wahres Netzwerk der „Rechte der Natur“-Bewegung.

Einen guten Einstieg in die Ziele und Projekte bietet die englische Website therightsofnature.org.

Die deutsche Initiative „Rechte der Natur/Biokratie“, wurde 2008 vom Unternehmer Dr. Georg Winter gegründet. Sie sucht Antworten auf Fragen wie: Wer spricht den Eisbären auf ihren schmelzenden Eisschollen Recht? Wann haften Umweltsünder aus Wirtschaft und Gesellschaft als Straftäter? NaturWie kommen Kreatur, Natur und Nachwelt angesichts gravierender Zukunftsbedrohungen zu ihrem Recht?
www.rechte-der-natur.de

Der Club of Rome – Wir sind dran
1972 erschien der erste Bericht des Club of Rome „Die Grenzen des Wachstums“. In ihrem neuesten Buch warnen die Autoren nun vor einem Systemkollaps. Aus Sicht der Autoren ist nichts weniger, als eine „neue Aufklärung“ notwendig, um eine Kurskorrektur hinzubekommen. Notwendig sei die neue Aufklärung unter anderem, weil die alte im 17. und 18. Jahrhundert für eine „leere“ Welt konzipiert wurde, als die Weltbevölkerung etwa eine Milliarde betrug und weitgehend intakte Ökosysteme, den Einfluss der Menschen noch abpuffern konnten. Heute ist eine Ethik für eine „volle“ Welt mit siebenmal so vielen Menschen notwendig, die das „extreme, von der ungezügelten Marktwirtschaft geprägte Denken“ ablöst. Interessant: Die Autoren empfehlen, durchaus auch Anleihen bei Naturvölkern zu nehmen, zum Beispiel bei den Hopi-Indianern, deren Kultur 3.000 Jahre lang stabil und nachhaltig war.

www.clubofrome.org

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Bildnachweis: Fotalia PK289

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