Der ehemalige Nischenmarkt Naturkosmetik wurde zum „Mainstream“ und immer mehr Zertifizierungen (Label/Siegel) dafür schwemmten auf den Markt. Einst angedacht für den Verbraucher zur Orientierung und Beurteilung der Qualität, wurde der Label/Siegel-Dschungel immer dichter und undurchsichtiger. Um die Hintergründe verstehen zu können, bekommen Sie hier einen Einblick in die Gesetzgebung zur Herstellung von Kosmetik. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die bekanntesten Label/Siegel und deren Unterschiede. Von Dr. Bernd Werle und Tina Otte.

 

Historie Die wunderbaren Schätze der Natur werden seit Menschengedenken in Form von Ölen und anderen pflanzlichen Extrakten zur Körperpflege, Verschönerung und Steigerung des Wohlbefindens verwendet. Hildegard von Bingen (1098 – 1179 n. Chr.), als 4. Frau zur Kirchenlehrerin erhoben, belegt dies eindrucksvoll in Ihren Werken Physica („Naturkunde“) und Causae et curae („Heilkunde“).

Das Wissen um die Wirkung der bewährten Naturstoffe und die traditionellen Anwendungsmöglichkeiten rückte in weiten Bereichen, der sich seit Ende des 19.-, Anfang des 20. Jahrhunderts stark industriell entwickelnden Kosmetikindustrie, immer mehr in den Hintergrund. Es wurde durch die synthetischen Errungenschaften der chemischen Industrie nahezu ersetzt. Die „Wunder“ der Wissenschaft ließen ungeahnte Möglichkeiten erhoffen und führten manchmal zu den absurdesten Produkt-Schöpfungen, wie etwa radioaktive Produkte mit Radium.

Die „Seifen-Opern“, in den 1930er Jahren zunächst im Radio und 1947 zum ersten Mal im Fernsehen ausgestrahlt, boten in der Folgezeit Waschmittel-Konzernen und der sich rasant entwickelnden Kosmetik-Industrie die Möglichkeit in den Werbepausen ihre Produkte anzupreisen. Das schaffte Begehrlichkeiten, für mehr oder weniger vermeintlich „notwendige“ Dinge, die zu Gunsten des Wirtschaftswunders zunehmend den Markt eroberten.

Solche innovativ scheinenden, „strahlenden“ Ideen sind jedoch gemäß Kosmetikverordnung (KVO, s. u.) heute nicht mehr möglich. Jedes kosmetische Produkt muss durch eine Sicherheitsbewertung geprüft und als sicher für den Verbraucher erklärt werden. Diese Sicherheitsbewertungen werden vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe kontrolliert, welches dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz von Baden-Württemberg untersteht. In jedem Bundesland gibt es die jeweilige zuständige Behörde.

Gesetzliche Richtlinien/Verordnungen

Die erste „Verordnung über kosmetische Mittel, (KVO)“, wurde am 27. Juli 1976 als Kosmetikrichtlinie des Rates der EWG erlassen. Am 16.12.1977 wurde diese Richtlinie für Deutschland gültig, mit erneuter Änderung im Juli 2012. Ab Juli 2013 wird es auf europäischer Ebene und verbindlich für Deutschland eine aktuelle Anpassung der KVO geben. Die KVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Herstellung und den Vertrieb von Kosmetikprodukten.

Die KVO in Verbindung mit der EU-Richtlinie/Verordnung umfasst die Vorschriften über die Begriffsbestimmung (Was ist Kosmetik?), die Aufmachung (Wie ist sie zu erkennen?), Verantwortlichkeiten (Wer haftet? – Lohnhersteller oder Markeninhaber?), Kennzeichnung (Was und in welcher Form muss deklariert werden?), Anforderung an die Sicherheit (Ist das kosmetische Mittel für den Verbraucher sicher?) und vieles Anderes mehr.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Nennung der untersagten bzw. der nur eingeschränkt einzusetzenden Stoffe: Es gibt Listen (Anhänge) mit 1372 verbotenen Stoffen, 252 unter der Einhaltung angegebener Einschränkungen zugelassenen Stoffe, 161 zugelassene Farbstoffe, 58 zugelassene Konservierungsstoffe und 28 zugelassenen UV-Filter.

Zu den „Allgemein verbotenen Stoffen“ steht geschrieben:

„Die in der Anlage 1 aufgeführten kosmetischen Stoffe dürfen bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden. Zulässig ist jedoch die Verwendung dieser Stoffe als Hilfsstoffe, sofern sie aus dem kosmetischen Mittel vollständig oder so weit entfernt werden, dass sie darin nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen vorhanden sind.“

Im Klartext heißt dies, dass verbotene Stoffe in Spuren, also in kleinsten Anteilen im Produkt vorhanden sein können und dürfen. Denn viele der verwendeten Rohstoffe entstammen technisierten chemischen Prozessen, bei denen diese Stoffe als Hilfsmittel eingesetzt werden.

Da ein Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, eben eine ausführliche Sicherheitsbewertung, für sämtliche eingesetzten Rohstoffe erbracht werden muss, führte dies u.a. zu einer drastischen Entwicklung bei den damals bereits stark umstrittenen Tierversuchen. Deren Anwendung für Endprodukte ist seit 1979 verboten. Für die eingesetzten Rohstoffe waren in den folgenden Jahren Tierversuche immer noch zulässig.

Für vollständig tierversuchsfreie Kosmetik gibt es als Qualitätskriterium seit 1979 vom Verband IHTK, i.e. Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V., das Zeichen „Hase mit schützender Hand“.  Zusätzlich gründete sich 1996 die Coalition for Consumer Information on Cosmetics’ (CCIC), mit ihrem Zeichen, dem  „Leaping Bunny“.

Entstehung von Naturkosmetik

Parallel zur Entwicklung in der kosmetischen Industrie für synthetische Produkte gab es schon immer Firmen, die sich eher der Wirkung von Pflanzenkosmetik verbunden fühlten. Seit den 60iger Jahren entwickelten beispielsweise die Firmen für homöopathische Arzneimittel Weleda (gegründet: 1928) und Wala/Dr. Hauschka (gegründet: 1935), gemäß ihrer Vorstellung für eine anthroposophische Lebensweise, auch Kosmetik-Produkte. Kontinuierlich etablierten sich bis heute weitere Naturkosmetik-Hersteller. Wie bei den Lebensmitteln wünschte man sich ebenso bei der Herstellung von Kosmetik einen respektvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde, von der Produktion über den Vertrieb, bis zur Anwendung. Die meisten dafür notwendigen Rohstoffe waren allerdings auf dem freien Markt nicht in der erwünschten Qualität und in ausreichender Menge verfügbar – gerade solche, die ohne synthetische Konservierung oder rückstandsfreie Herstellung erzeugt waren. So war es fast durchgehend Standard diese selbst herzustellen. Einhergehend mit dem Bestreben eines Lebens im Einklang der Natur, hatte diese Kosmetik mehr den Anspruch die Haut in ihrer natürlichen Funktion zu unterstützen, als kosmetische Wunder zu vollbringen.
Mit der Begründung der Geheimhaltung der Rezepturen, um ein Nachahmen zu verhindern, wurden die Verbraucher sowieso lange Zeit im Dunkeln gelassen, was denn genau in den Kosmetik-Produkten drin ist. Erst seit 1997 ist die vollständige Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) in der Europäischen Union (EU) gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundsprache der INCI ist Englisch, neben den chemischen Verbindungen i.e. chemische Nomenklatur, werden auch botanische Begriffe für Pflanzen, oder Abkürzungen für Mineralien und Farbpigmente verwendet. Für den Fachmann ist die INCI international eindeutig lesbar, für den Verbraucher jedoch eine Fremdsprache. Hier bieten neutrale Übersetzungen in Form einer Datenbank wie www.cosmeticanalysis.com eine ausgezeichnete Möglichkeit die Begriffe nachzuschlagen.

Die INCI (Ingredientien/Ingredients) unterscheiden aber grundsätzlich nicht in „synthetisch“ oder „natürlich“, d.h. die Herkunft der Rohstoffe wird damit nicht erkennbar. Mit einem entsprechenden Label/Siegel kann der Verbraucher aber sehr wohl, sofort und sicher den Unterschied zwischen „synthetisch“ und „natürlich“ erkennen, denn bestimmte Herstellungsverfahren sind für zertifizierte Naturkosmetik ausgeschlossen.

Gründung der „kontrollierten Naturkosmetik“ und Entstehung des Label/Siegel-DschungelsEnde der 1990iger Jahre begannen in Deutschland die traditionellen Naturkosmetikhersteller, wie Weleda, Wala/Dr. Hauschka, Logona, Lavera, Speick Naturkosmetik, Tautropfen und weitere Hersteller die Anforderungen an eine nachvollziehbare Mindestqualität für Naturkosmetik zusammenzustellen und zu formulieren. Dies war die Geburtsstunde des Labels/Siegels für „kontrollierte Naturkosmetik“ unter dem BDIH. Die Kriterien boten erstmalig eine Grundlage für die Herstellung Richtlinien-konformer Naturkosmetik.In anderen europäischen Ländern machten Organisationen für kontrollierte-biologische Landwirtschaft (kbA, Bio, Öko) sich dies zur Aufgabe und entwickelten eigene Kriterien für die Herstellung von Kosmetikprodukten, beispielsweise COSMEBIO und ECOCERT Greenlife in Frankreich, Istituto per la Certificazione Etica ed Ambientale (ICEA) in Italien oder Soil Association Organic (SAO) in England.

Während der BDIH strenger bei der Auswahl der zugelassenen Rohstoffe war, stand bei diesen Organisationen der Bio-Anbau der Pflanzen im Vordergrund. Dieser unterschiedliche Anspruch war auch u.a. die schwierigste Hürde sich auf ein einheitliches Label/Siegel auf europäischer Ebene zu einigen.

Der harmonisierte COSMOS-standard vereint nun BDIH, COSMEBIO, ECOCERT, ICEA und SAO. Nach dem COSMOS-standard können Produkte seit 2011 zertifiziert werden. In einer Übergangszeit wird die Zertifizierung für neue Produkte erst ab 2015 verpflichtend. Der COSMOS-standard wird über das jeweilige Label/Siegel der oben genannten Organisationen angeboten, also für BDIH zertifizierte Unternehmen wie gewohnt über den BDIH. Daher ist sichergestellt, dass die Wiedererkennung der Label/Siegel für den Verbraucher in den Vermarktungsländern erhalten bleibt.

Neben den Grundvoraussetzungen für zugelassene Rohstoffe und Produktionsverfahren sind zwei Klassifizierungen vorgesehen: Der BIO-Standard (BDIH mit COSMOS-Signatur „COSMOS ORGANIC“) mit einem Mindestanteil von 95 %  Bio bei den pflanzlichen Bestandteilen und 20 % Mindestanteil Bio im Gesamtprodukt (bezogen auf alle Inhaltsstoffe). Bei der COSMOS ORGANIC Zertifizierung muss der Bio-Anteil des Gesamtproduktes auf der Produktverpackung angegeben werden. Zusätzlich kann auch der Bio-Anteil des Gesamtproduktes ohne die nicht Bio-zertifizierbaren Bestandteile (Wasser und Mineralien) angegeben werden. Der NATUR – Standard (BDIH mit COSMOS-Signatur „COSMOS NATURAL“), sieht keine Mindestanteile vor. www.cosmos-standard.org

Mit erheblichem Aufwand wurde das NATRUE-Label/Siegel von Weleda, Wala/Dr. Hauschka, Primavera, Logocos und Laverana, 2007, ins Leben gerufen. Idee war, entsprechend dem Bio-Anteil der pflanzlichen Rohstoffe im Produkt, drei verschiedenen Klassifizierungen anzubieten: Naturkosmetik (ein Stern), Naturkosmetik mit Bio-Anteil (zwei Sterne) und Bio-Kosmetik (drei Sterne). Inzwischen wurden diese drei Label/Siegel auf ein Einziges reduziert. www.natrue.org

Einer Reihe von Herstellern missfiel, dass Naturkosmetik-Label/Siegel zur Marktverbreitung auch auf Discounter-Produkten zu finden waren. Produkte mit dem ICADA-Label/Siegel für Naturkosmetik, Neugründung eines Verbandes 2008/2009, sind ausschließlich im Fachhandel positioniert. www.icada.eu

Auch der Demeter-Verband entwickelte in den 1990 Jahren eigene Kriterien, um das Verbandszeichen auf Kosmetikprodukten tragen zu dürfen. Die Auswahl der zugelassenen Rohstoffe erfolgt bei Demeter  nach folgenden Kriterien (www.demeter.de):

Demeter-Rohstoffanteil von 90 Prozent bei pflanzlichen Bestandteilen, hohe biologische Abbaubarkeit, beste Rohstoffqualität durch die biodynamische Erzeugung mit Einsatz der Präparate, die fruchtbare Böden und beste Reifequalität ermöglichen, werterhaltende Verarbeitung ohne chemisch-synthetische Zusatzstoffe, absolute Transparenz in der Deklaration.

Kaum nachvollziehbare Voraussetzungen in Bezug auf Rohstoffauswahl und Produktionsbedingungen fanden sich lange Zeit beim Neuform-Zeichen, dort durften auch synthetische Duftstoffe und UV-Filter enthalten sein. Seit 2011 hat sich das Neuform-Zeichen dem Standard für kontrollierte Naturkosmetik BDIH, COSMOS, DEMETER, ECOCERT und NATRUE angepasst. Das Neuform-Zeichen findet sich ausschließlich im Reformhaus. www.neuform-international.de

Das Eco-Control Zeichen ermöglicht es hingegen ganz individuell eigene Firmenkriterien für eine Zertifizierung zusammen zu stellen, d.h. der Verbraucher muss sich hier unternehmensbezogen informieren, welche Kriterien für Naturkosmetik zugrunde liegen. www.eco-control.com

Wer es noch genauer und kritischer wissen möchte, kann unter MUM-Mark&Medien, Öko-Test Media, 10/12 S.4-5, die Feinheiten der unterschiedlichen Zeichen, ergänzend nachlesen.

Bewertung der „Naturkosmetischen Labels/Siegel“

„Naturkosmetische Label“ sind Siegel und stehen für Eigenschaften, Regeln und Richtlinien, die dem Verbraucher im Einzelnen oft nicht bekannt oder nur schwer verständlich sind. Für die Wirkung eines Siegels kommt es daher auf seine Glaubwürdigkeit, Unverwechselbarkeit und Bekanntheit an. Je höher seine Glaubwürdigkeit, desto höher seine Aussagekraft und damit seine Qualität. Die Glaubwürdigkeit eines Siegels hängt u.a. von Transparenz und der Durchführung externer Kontrollen beim Hersteller ab. „Geringe Glaubwürdigkeit haben Siegel, die einer Selbstzertifizierung gleichkommen“ Zitat der Webseite www.label-online.de der Verbraucherinitiative e.V.

Was ist heute Naturkosmetik?

Leider gibt es keine eindeutig gesetzlich geregelte Definition für Naturkosmetik in Deutschland. Nur externe Kontrollsysteme garantieren die Einhaltung von Richtlinien und einem einigermaßen einheitlich-definierten Standard für Naturkosmetik. Zur Beurteilung der Qualität von kosmetischen Produkten in Bezug auf ihre „Natürlichkeit“ muss neben der INCI (Ingredientien/Ingredients) auch die Herstellungsverfahren der Rohstoffe und zusätzlich die Anbauweise der verwendeten Pflanzen nachvollziehbar sein.

Das ist durch folgende Prozentangaben möglich:

1.  Wieviel Prozent der Inhaltsstoffe sind natürlichen Ursprungs?

Dies grenzt die natürlichen von den synthetischen Rohstoffen ab, auch die bei manchen Zertifizierungen erlaubten (z.B. naturidentische Konservierungsstoffe, die extra deklariert werden müssen).

2.  Wieviel Prozent der pflanzlichen Rohstoffe sind aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA, Bio, Öko)?
Die Bezeichnung BIO wird für Lebensmittel durch Organisationen wie z.B. die ABCERT AG oder die IMO GmbH streng kontrolliert und seit Einführung des staatlichen Bio-Siegels auch durch das Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft überwacht.

3.  Wieviel Prozent des gesamten Inhalts ist aus BIO-Anbau (kbA, Bio, Öko)?

Für kosmetische Mittel gibt es eine strikte Kontrolle durch die genannten Instanzen nicht, umso wichtiger ist die Überwachung, der eingesetzten Rohstoffe in kbA-Qualität durch die Kontrollstelle der jeweiligen Label/Siegel. Dem Einsatz von Rohstoffen in kbA-Qualität liegt nicht nur der philosophisch „grüne“ Gedanke zugrunde, u.a. also biologisch erzeugte Rohstoffe einzusetzen. Er ist für die Hersteller weit mehr, er ist ein Kostenfaktor und er bestimmt entscheidend mit die Qualität von Naturkosmetik. Ein niedriger Anteil im Gesamtprodukt lässt erahnen, das ein größerer Anteil weniger hochwertiger Rohstoffe eingesetzt wurde oder aber auch Wasser, das zwar als natürlicher, nicht aber als pflanzlicher Rohstoff gewichtet wird.

Die Angaben der Punkte  2. und 3. würden sich auch auf andere Kriterien, wie z.B. Fairtrade anwenden lassen.

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2004, mit Frist bis zu 2009 und 3/2013, sind Tierversuche nun auf dem Wege auch mit den Rohstoffen, in Europa verboten zu werden. Das Verbot dehnt sich auf den Rest der Welt dahin gehend aus, dass selbst Daten von Tierversuchen, die außerhalb der Europäischen Union erhoben werden, nicht für die Zulassung von Rohstoffen benutzt werden dürfen. Gibt es keine verlässlichen toxikologischen Daten für einen Rohstoff, darf dieser Stoff in der Zukunft nicht mehr in einem kosmetischen Mittel eingesetzt werden. Zur Prüfung von Rohstoffen müssen also Methoden, alternativ zum Tierversuch, durchgeführt werden. Es gibt für drei Bereiche noch keine alternativen Methoden zum Tierversuch. Ein Bereich betrifft Versuche zum Schutz unserer Kinder, also den Schutz der Neugeborenen. (Richtlinie 2003/15/EG, KVO §3c). Inwieweit diese strengen Zeitgrenzen eingehalten, umgesetzt und zum Erfolg führen werden, bleibt abzuwarten.

Mit der aktuell geänderten Kosmetikverordnung 2012/März 2013 wurde durch die gesetzliche Regelung: „technisch unvermeidbar“ die Möglichkeit, dass verbotene Stoffe in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen im Produkt sind, zwar deutlich verringert, aber nicht völlig ausgeschlossen. Mit der bisher vorhandenen Technologie ist ein 100 %iger Ausschluss eben nicht möglich. Toxikologische Studien und Bewertungen für diese kleinsten Anteile an Stoffen belegen die Unbedenklichkeit für uns Menschen. Nur demnach sichere Kosmetikprodukte sind zum Verkauf zugelassen. Damit sind wir heute auf dem sichersten Stand von Kosmetikprodukten mit synthetischen Rohstoffen, den es bisher gab.

Trotzdem bleibt die Frage: Warum sollen wir uns diesem Rest Unsicherheit aussetzen, wenn eine Alternative, nämlich Naturkosmetik, für uns zur Wahl steht?

Es gibt weitere wichtige Gründe, sich für Naturkosmetik zu entscheiden. Zum Einen basiert Naturkosmetik auf einer grundlegenden „grünen“ Philosophie, zum Anderen werden mögliche Wirkungen von Naturstoffen immer häufiger durch Studien belegt.

Es bleibt zu hoffen, dass der „Mainstream“ Naturkosmetik stetig weiter anschwillt und seinen Anteil am gesamten Kosmetikmarkt weiter erhöht.

Fazit und Empfehlung für die Verbraucher

Die Geschichte der Kosmetik belegt eine systematische Erhöhung an Sicherheit für den Verbraucher. Auf Tierversuche soll in der Kosmetik ab März/2013 verzichtet werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit Tierschutz und Toxikologie zu einem wahrhaftigen Konsens finden werden. Neben Kosmetikprodukten mit synthetisch hergestellten Rohstoffen hat sich qualitativ hochwertige Naturkosmetik entwickelt. Die eindeutige und zuverlässige Abgrenzung zwischen Kosmetikprodukten mit synthetischen Rohstoffen und Richtlinien-konformer Naturkosmetik ist momentan nur durch ein seriöses Label/Siegel gewährleistet. Das betrifft im Speziellen auch die Abgrenzung von Produkten, die dem „Greenwashing“ zuzuordnen sind. Seriöse Label/Siegel bieten Transparenz und überprüfen durch regelmäßige Kontrollen vor Ort die Angaben der Hersteller. Hier ist ein jährlicher Kontrollturnus vorzuziehen. In Deutschland sind, wegen ihrem Bekanntheitsgrad, zu nennen: BDIH, COSMOS (BDIH,  COSMEBIO, ECOCERT, ICEA, SAO), DEMETER, ECOCERT, ICADA und NATRUE.

Dr. Bernd Werle, Sicherheitsbewerter für Naturkosmetik , Konrad-Adenauer Ring 6, D-6921 Eppelheim

Tina Otte, Quality & Sales Management, Fuchshohl 19B, D-60431 Frankfurt

Foto: Monika Frei-Herrmann

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