Um die Raumluft von möglichen Corona-Viren zu befreien, ist Stoß-Lüften mit Durchzug das Mittel der Wahl. Die Fenster zu öffnen, ist besser als manche Lüftungsanlage. Dennoch gibt es durchaus Räume, die während der Corona-Pandemie von einem mobilen Raumlüfter profitieren – etwa fensterlose Zimmer, die gar nicht regelmäßig direkt mit Frischluft versorgt werden können.

Mit der Verlagerung des Lebens in Innenräume steigt auch die Sorge vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Auf der Suche nach sinnvollen Ergänzungen zu regelmäßigem Lüften und den AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmaske) stößt man schnell auf mobile Luftreiniger. Doch kann deren Einsatz wirklich dabei helfen, Unterricht, Meetings oder Kaffeetrinken mit Mütze und Schal zu vermeiden?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt davor, sich auf Luftreiniger als alleiniges Wundermittel gegen Covid-19 für die kalte Jahreszeit zu verlassen. „Damit wiegen Sie sich in falscher Sicherheit. Denn die Geräte können laut Umweltbundesamt nur eine unterstützende Maßnahme sein. Regelmäßiges Lüften und das Einhalten der AHA-Regeln können sie dagegen nicht ersetzen“, so schreiben die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer. Sie raten davon ab, beim Kauf eines Luftreinigers blind auf die Werbeaussagen der Hersteller zu vertrauen. Vor allem Werbeaussagen in Bezug auf Virenabwehr sollten unter realitätsnahen Bedingungen von unabhängigen, seriösen Stellen bestätigt sein. Vor dem Kauf und Einsatz von Luftreinigern raten die Verbraucherschützer folgende Punkte zu beachten:

Lüften ist das A und O

Für einen schnellen Luftaustausch ist eine Querlüftung mit Durchzugoptimal. Für Matthias Balmer, Dozent für Gebäudetechnik an der Hochschule Luzern, ist gutes, regelmäßiges Lüften absolut ausreichend, um das Risiko einer Corona-Infektion zu senken. Dauerhaft oder zeitweise gekippte Fenster sind dagegen nur wenig wirksam. Um die Frage, wann ein Raum «gut» gelüftet ist, nicht allein dem Bauchgefühl überlassen, sollte der Kohlendioxid-Gehalt im Raum gemessen werden. Das Gas wird, genau wie die möglicherweise mit Viren belasteten Aerosole, ausgeatmet und ist deshalb ein guter Indikator dafür, wie stark die Luft im Raum bereits mit Aerosolen angereichert ist. Steige der CO2-Gehalt über 800 bis 1000 ppm (parts per million), muss nach Experten-Meinung gelüftet werden. Je nach Raumgröße, Anzahl Anwesender und Temperaturdifferenz zwischen draußen und drinnen dauert ausreichendes Lüften fünf bis fünfzehn Minuten.

Auf den Filter kommt es an

Nicht alle Filter sind gleichermaßen dafür geeignet, virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten. Luftreiniger-Modelle, die über sogenannte High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14 verfügen, können Viren beziehungsweise feinste, mit Viren beladene Tröpfchen filtern. Freilich reduziert ein Raumlüfter die Virenmenge nur, solange dessen Filter nicht verstopft sind. Daher müssen solche Geräte regelmäßig, das heißt je nach Nutzung täglich oder mehrmals pro Woche, gereinigt und die Filter mindestens einmal jährlich ausgetauscht werden. Die gefilterte Luftmenge sollte auf die Raumgröße und -belegung abgestimmt werden.

Das richtige Modell wählen

Luftreiniger, die mit Ozon arbeiten, können die Raumluft mit diesem Reizgas belasten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Gas mit anderen chemischen Stoffen in der Luft reagiert und dabei neue gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Daher rät das Umweltbundesamt von solchen Geräten ab.

Andere Geräte-Typen ionisieren die Raumluft, allerdings kann dieses Verfahren Viren nicht wirksam unschädlich machen. Bei der Ionisation von Luft wird zudem Ozon gebildet, das die Schleimhäute reizen und Entzündungen hervorrufen kann.

Einige Modelle arbeiten mit UV-C-Licht, also energiereicher, ultravioletter Strahlung. Diese Strahlung ist prinzipiell in der Lage, Viren unschädlich zu machen. Ob die UV-Technik aus handelsüblichen Geräten tatsächlich Viren wirkungsvoll deaktivieren kann, ist laut Umweltbundesamt jedoch noch nicht nachgewiesen. Luftreiniger mit UV-C-Strahlung sollten zum Schutz von Haut und Augen zudem grundsätzlich nur zum Einsatz kommen, wenn gesichert ist, dass aus ihnen keine UV-C-Strahlung freigesetzt wird.